Ablauf & Kosten

Ihr Weg zu uns

Psychotherapie hat feste Abläufe – das gibt Sicherheit. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet, wer die Kosten trägt und welche Fragen andere vor Ihnen hatten.

Ablauf

Schritt für Schritt – ohne Hürden

So läuft eine ambulante Psychotherapie für gesetzlich Versicherte nach der Psychotherapie-Richtlinie ab. Für Privatversicherte ist der Weg sehr ähnlich.

  1. Kontaktaufnahme

    Über das Formular oder telefonisch (Mo – Mi, 12:00 – 13:00 Uhr). Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

  2. Sprechstunde

    Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen und ob eine Psychotherapie angezeigt ist. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.

  3. Probesitzungen

    In zwei bis vier probatorischen Sitzungen lernen wir uns kennen und planen die Behandlung.

  4. Therapie

    Nach Antrag bei Ihrer Kasse beginnt die eigentliche Therapie – als Kurzzeit- oder Langzeittherapie.

Kurzzeit- und Langzeittherapie – was heißt das?

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu zweimal 12 Sitzungen. Reicht das nicht aus, kann eine Langzeittherapie beantragt werden; in der Verhaltenstherapie sind bis zu 60, in Ausnahmefällen bis zu 80 Sitzungen möglich. Ob und wie viele Sitzungen sinnvoll sind, entscheiden wir gemeinsam.

Was ist eine Akutbehandlung?

Bei akuten Krisen kann nach der Sprechstunde eine kurzfristige Akutbehandlung mit bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten erfolgen – ohne vorherigen Antrag. Sie dient der Stabilisierung, bis weitere Schritte geplant sind.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Ihre Versichertenkarte, falls vorhanden Vorbefunde oder Arztberichte – und alle Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Für Kinder und Jugendliche bitten wir zusätzlich um das gelbe Untersuchungsheft und aktuelle Zeugnisse, sofern vorhanden.

Kosten

Wer die Kosten übernimmt

Klarheit über Kosten nimmt Druck aus dem Anfang. Wir besprechen alles Wichtige vor Behandlungsbeginn.

Gesetzlich versichert

Erwachsene

Wir rechnen sowohl mit den gesetzlichen als auch mit den privaten Krankenversicherungen ab. Sprechstunde, Probesitzungen und genehmigte Therapie sind für Sie kostenfrei. Sie benötigen nur Ihre Versichertenkarte.

Privat versichert & Beihilfe

Erwachsene, Kinder & Jugendliche

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Viele Tarife erstatten Psychotherapie – bitte klären Sie vorab, ob Ihre Versicherung eine Kostenzusage verlangt.

Selbstzahler

Für alle Angebote

Kosten nach GOP ab 167,00 € je 50 Minuten. Etwa im Kinder- und Jugendbereich, bei Diagnostik, Eltern-, Paar- oder Familienberatung. Die Kosten richten sich nach Aufwand und GOP; wir nennen sie Ihnen vorab. Paartherapie: ab 235,00 € pro Sitzung. Die Kosten für Diagnostik können je nach Fragestellung abweichen.

Kinder und Jugendliche: In diesem Bereich behandeln wir Privatversicherte und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist hier bei uns nicht möglich.

Häufige Fragen

Was Sie vielleicht noch wissen möchten

Ihre Frage ist nicht dabei?

Brauche ich eine Überweisung?
Nein. Gesetzlich Versicherte können direkt zu uns kommen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit. Privatversicherte klären vorab mit ihrer Versicherung, welche Leistungen ihr Tarif umfasst.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Leider ist der Bedarf an Psychotherapie größer als das Angebot. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann wir Ihnen einen Termin anbieten können. Gesetzlich Versicherte können zusätzlich über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Telefon 116117) einen Termin für eine Sprechstunde vermitteln lassen.
Was passiert im ersten Gespräch?
Sie erzählen, was Sie zu uns führt – so viel oder so wenig, wie Sie möchten. Wir stellen Fragen, geben eine erste Einschätzung und besprechen, welche Unterstützung sinnvoll ist. Das kann eine Psychotherapie sein, aber auch eine Beratung oder ein anderer Weg.
Erfährt mein Arbeitgeber davon?
Nein. Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre Krankenkasse erhält für die Abrechnung die notwendigen Angaben, Ihr Arbeitgeber erfährt nichts.
Wirkt sich eine Psychotherapie auf spätere Versicherungen aus?
Bei manchen Versicherungen, etwa einer privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, werden beim Abschluss Fragen zu früheren Behandlungen gestellt. Wenn Sie das beschäftigt, sprechen Sie uns im Erstgespräch gern darauf an.
Was ist, wenn die Chemie nicht stimmt?
Eine vertrauensvolle Beziehung ist eine wichtige Grundlage für den Therapieerfolg. Dafür gibt es die Probesitzungen. Passt es nicht, sagen Sie es offen – wir helfen Ihnen, eine Alternative zu finden.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bitte sagen Sie Termine mindestens 48 Stunden vorher ab. Kurzfristig abgesagte Termine können wir in der Regel nicht neu vergeben.

Der erste Schritt darf klein sein.

Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie in der Telefonzeit an. Wir melden uns – auch wenn wir Ihnen nicht sofort einen Platz anbieten können.